Notfälle außerhalb der Sprechzeiten:
Wichtiger Hinweis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen
Der Notfallvertretungsdienst soll Ihnen in akuten Situationen eine kurzfristige Hilfe bieten, bis Ihr Hauszahnarzt die weitere Behandlung übernehmen kann. Dieser Dienst ist keine Ausweitung der Sprechzeiten in die Abendstunden, am Wochenende oder an Feiertagen. Für planbare Behandlungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hauszahnärztin bzw. Ihren Hauszahnarzt. Beispiele für unaufschiebbare Behandlungen sind:
1. Nach zahnärztlichen Eingriffen auftretende starke Nachblutungen, die nicht durch Kühlung und Kompression (beispielsweise durch Beißen auf eine Kompresse oder ein sauberes Taschentuch) zu stoppen sind
2. Starke Zahn- und/oder Gesichtsschmerzen
3. Starke Schwellungen und Entzündungen im Mundraum, ggf. einhergehend mit Fieber
4. Unfälle im Zahn-, Mund- und Kieferbereich Nehmen Sie vor Aufsuchen der diensthabenden Praxis zunächst telefonischen Kontakt mit der Praxis auf.